Studierende, die alle Prüfungen des Master erfolgreich absolviert
haben, können (im Rahmen der Maximalstudiendauer von 7 Fachsemestern)
weitere Semester zum Zwecke der Notenverbesserung studieren.
Die Masterdokumente werden erst erstellt, wenn der/die Studierende
dies der Prüfungsverwaltung (Dr. Letz) mitteilt.
Da wir den Master generell nicht ohne vorherige Rückfrage bei den
Studierenden abschließen, wartet man normalerweise bis die
Abschlussanfrage per Email von der Prüfungsverwaltung (Dr. Letz) kommt.
Zu beachten ist weiterhin dass die kompletten Masterdokumente
erst erstellt werden können, wenn der
Titel der Masterarbeit auch in Englisch vorliegt
(bitte den Titel mitteilen falls dieser nicht bereits im englischen
Transkript steht).
Im Fachbereich Informatik muss man für die Erstellung der Abschlussdokumente
nicht mehr immatrikuliert sein. Das tritt üblicherweise dann auf,
wenn die letzte Prüfungsleistung gegen Ende eines Semesters erfolgt.
Das offizielle Datum D des Masterzeugnisses und der Masterurkunde ist der Termin der letzten für das Zeugnis berücksichtigten Prüfung (und nicht das Datum des Eingangs der Noten bei der Prüfungsverwaltung). I.d. Regel ist damit das Masterzeugnis auf das Datum der Disputation datiert (falls die Disputation bereits vor Abgabe der Masterarbeit abgehalten wurde: auf den Tag der Abgabe der Masterarbeit bei der Prüfungsverwaltung). Nach Abschluss des Master erfolgt von Seiten der Studentenkanzlei die (u.U. rückwirkende) Exmatrikulation zum Ende des jeweiligen Semesters von D. Evtl. bereits für das Folgesemester geleistete Studiengebühren werden zurückerstattet. Beides natürlich nur wenn keine Umschreibung in einen anderen Studiengang erfolgt oder kein Doppelstudium vorliegt.
Vor der Exmatrikulation sollte man sich (solange der Campus-Account noch aktiviert ist) seine Studienverlaufsbescheinigung ausdrucken/kopieren.
1. Die Studierenden erbringen die definierten Auflagenleistungen. Frau Kroiß verwaltet die Auflagenleistungen und hat die Übersicht was erfüllt werden muss.
2. Damit die Leistungen im Mastertranskript erscheinen, muss die Option "Weitere Leistungen anzeigen" im Transkript eingestellt sein. Da diese Option nicht automatisch gesetzt wird, muss i.A. die Studiengangskoordination/Prüfungsamt informiert werden: Per Email mit "Weitere Leistungen anzeigen" im Betreff.
3. Frau Kroiß bescheinigt nach Vorlage des Transkipts die Erfüllung der Auflagen.
4. Diese Bescheinigung muss der Studentenkanzlei übermittelt werden. (Die Studentenkanzlei hat selbst keine Kenntnis von den jeweils geforderten Auflagen.)
Auf Beschluss der Prüfungsauschüsse Informatik und Medieninformatik vom 8. Juni 2020 (1.-3.) und 19. Oktober 2020 (4.) sind ab diesem Datum für Prüfungen am Institut für Informatik folgende Terminvorgaben von den Veranstaltern einzuhalten:
Die Anfänger in den Masterstudiengängen erhalten Informationen über den Ablauf und die Modalitäten der Studiengänge wie folgt:
Die Anmeldung zu den Masterseminaren und -praktika erfolgt über ein Zentralanmeldeverfahren,
Das Institut für Informatik führt ab dem Wintersemester 2018/19 im Master-Studiengang Informatik Studien-Schwerpunkte zur Spezialisierung ein. Diese Schwerpunkte können optional gewählt werden und dienen dazu, die Attraktivität des Master-Studiengangs für unsere Studierenden weiter zu erhöhen. Detaillierte Informationen dazu: Schwerpunkte im Master-Studium Informatik
Career Talk für Studierende der Informatik / IT-naher Studiengänge am 16.03.2018.
Eine Anmeldung ist bis 01.03.2018 möglich.
Im Anwendungsfach Medienwirtschaft haben sich kleinere Änderungen ergeben, siehe das entsprechende pdf für den Master auf der Seite Lehrplanungsseite WIM. Das neue Lehrcluster umfasst nun das Institut für Wirtschaftsinformatik und Neue Medien (WIM) von Prof. Hess, das Institut für Electronic Commerce und Digitale Märkte (ECM) von Prof. Spann, sowie die Professur für Internet Business and Internet Services (IBIS) von Prof. Kranz.
- Ab WS 16/17 bietet Prof. Kranz das Seminar "Data Science for Business" an.
- Die weiteren Kurse bleiben bestehen.
- Bitte beachten, dass nur BWL Veranstaltungen der oben genannten beteiligten Institutionen des Lehrclusters angerechnet werden können.
Das neue M.A. Environmental Studies Certificate Program bietet Studierenden aller Disziplinen die Gelegenheit, eine interdisziplinäre studienbegleitende Zusatzqualifikation im Umweltbereich zu erwerben. Das fächerübergreifende und internationale Format, an dem auch das Institut für Ethnologie beteiligt ist, sowie Workshops und Vorlesungen von Umweltforschern aus aller Welt machen das Programm einmalig in Deutschland. Das Zertifikatsprogramm steht allen Master-Studierenden, DiplomandInnen sowie Lehramts- und StaatsexamenskandidatInnen offen. Die Zusatzqualifikation, die in vier Semestern (33 ECTS-Credits) neben dem Primärstudiengang erworben wird, ermöglicht den Studierenden den Erwerb von Schlüsselqualifikationen mit folgenden Studienschwerpunkten:
Anmeldefrist: 20. September 2016
I.A. können alle auf der Lehrangebotsseite unter der fettgedruckten Überschrift Seminare gelisteten Veranstaltungen eingebracht werden außer
Im Zweifelsfall gelten die Angaben auf der Webseite der jeweiligen Veranstaltung. Dies gilt für alle Master Informatik, Medieninformatik und Mensch-Computer-Interaktion. Die Vergabe von Plätzen für Masterseminare erfolgt i.A. über ein Zentralanmeldungsverfahren
Das HLF bietet ausgewählten jungen Mathematikern und Informatikern die Möglichkeit, herausragende Preisträger ihrer Fächer persönlich zu treffen. Träger des Abelpreises, des ACM A.M. Turing Award, der Fields-Medaille und des Nevanlinna-Preises gehen bei diesem Netzwerktreffen in Heidelberg eine Woche lang einen generationenübergreifenden wissenschaftlichen Dialog mit den jungen Forschenden ein. Bewerbungen von Nachwuchswissenschaftlern in allen Phasen ihrer Laufbahn (Studierende, Doktoranden, PostDocs) sind noch bis zum 03. Februar online hier möglich.
Informationen zu den für dieses Modul einbringbaren Leistungen finden sich u.a. auf: Infos zu Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren [Am Ende unter "Veranstaltungsspezifische Hinweise"]. Wichtig insbesondere: Diese Veranstaltung wird nicht als Seminar zu Themen der Informatik für Master (= Hauptseminar) anerkannt.
Studierende des Nebenfachs Informatik (30 ECTS) für Masterstudiengänge können frei wählen aus den unter dem folgenden Link aufgelisteten konkreten Lehrveranstaltungen (mit Ausnahme der Veranstaltung "Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren" und den unter "Medieninformatik" gelisteten Veranstaltungen):
Zwei Masterseminare oder -praktika in der Uni2work-Zentralanmeldung können auch eingebracht werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich dazu mit dem Studiengangskoordinator Kontakt aufzunehmen.Auf Grund einer unklaren Rechtslage konnten vor der Akkreditierung des Studienganges unter gewissen Voraussetzungen Leistungen, die bereits im Bachelor eingebracht wurden, nochmals im Master angerechnet werden, mit dem Resultat dass u.U. insgesamt weniger als 300 ECTS für die Studienabfolge Bachelor / Master erbracht wurden. Als eine der Auflagen für die Akkreditierung unserer Studiengänge ist eine Doppelanrechnung nicht mehr möglich. Die Regelung wird wirksam bei einem Bachelorabschluss nach dem 30.09.14 oder einem Beginn des regulären Masters ab dem SS 15. Für Studierende, die den regulären Master spätestens zum WS 14/15 begonnen sowie den Bachelor vorher abgeschlossen haben, gilt die neue Regelung nicht.
Prüfungsausschussvorsitzender Master Informatik (Haupt- und Nebenfach):
Prof. Beyer
Prüfungsausschussvorsitzender Master Medieninformatik und
Mensch-Computer-Interaktion:
Prof. Butz
Die Masterstudiengänge der Medieninformatik (MI) mit oder ohne Anwendungsfach (AF) sowie der Masterstudiengang Mensch-Computer-Interaktion (MCI) umfassen die folgenden Hauptbereiche/-Module mit jeweiligen ECTS-Werten:
MM | Mastermodul | 30 | alle Master |
P | Praktika | 12 | alle Master |
HS | Hauptseminar | 6 | alle Master |
WAL | Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren | 6 | alle Master |
FK | Fachübergreifende Kompetenzen | 6 | alle Master |
WP-I | Wahlpflichtveranstaltungen aus (Medien-)Informatik | 48 | WP 1-16, P2, P6, alle Master MI |
WP-I | Wahlpflichtveranstaltungen aus (Medien-)Informatik | 36 | WP 1-14, P2, P7, Master MCI |
WP-MI | Vert. Them. der MI und Mensch-Maschine-Interaktion | 12 | Master MI ohne Anwendungsfach |
WP-AF | Wahlpflichtveranstaltungen aus Anwendungsfach | 12 | Master MI mit Anwendungsfach |
D-MCI | Design-Workshops | 12 | Master MCI |
MMI2 | Mensch-Maschine-Interaktion II | 6 | Master MCI |
CG3 | Computergrafik III | 6 | Master MCI |
Zur verbuchungstechnischen Umsetzung der Satzungen wurde der Bereich WP-I konkreter Lehrveranstaltungen definiert. Dieser Bereich enthält sowohl die Wahlpflichtveranstaltungen (WP 1-16 für MI, WP 1-14 für MCI) als auch die Vertiefenden Themen der Informatik (P 2, P 6 für MI; P2, P7 für MCI). Aus diesem Bereich können damit insgesamt 8 Veranstaltungen zu 6 ECTS = 48 ECTS in die Master MI bzw. 6 Veranstaltungen zu 6 ECTS = 36 ECTS in den Master MCI eingebracht werden. Bei Überschreiten des Limits von 48 bzw. 36 ECTS werden die jeweils besser benoteten Prüfungen bevorzugt. Der Bereich WP-I umfasst zur Zeit die folgenden konkreten Lehrveranstaltungen (die Liste wird gegebenenfalls erweitert). Die Lehrveranstaltungen sind gruppiert nach den Lehr- und Forschungseinheiten, die die Lehrveranstaltungen typischerweise anbieten. Falls nicht anders angegeben, wird eine Veranstaltung jeweils mit 6 ECTS verbucht.
Bereich WP-I:
Der im folgenden beschriebene Bereich WP-MI existiert in diesen Satzungen nicht separat. Die Lehrveranstaltungen werden alle dem Bereich WP-I zugeschlagen.
Der Bereich WP-MI realisiert die Vertiefenden Themen der Medieninformatik und Mensch-Maschine-Interaktion (P 3). Aus diesem Bereich müssen insgesamt 2 Veranstaltungen zu 6 ECTS = 12 ECTS in den Master eingebracht werden. Der Bereich WP-MI umfasst zur Zeit die folgenden konkreten Lehrveranstaltungen (die Liste wird gegebenenfalls erweitert). Diese Veranstaltungen können alternativ auch im Bereich WP-I verbucht werden. Um aufwändige manuelle Umbuchungen überflüssig zu machen, ist bei allen Transkripts mit Erstellungsdatum nach dem 24.3.16 der Bereich WP-MI mit dem Bereich WP-I zusammengefasst.
Bereich WP-MI:
72 ECTS: | Wahlpflichtveranstaltungen |
12 ECTS: | Praktika |
6 ECTS: | Seminare |
30 ECTS: | Masterarbeit und Disputation |
Eine 1-malige Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung zur Notenverbesserung ist nun auch im Master Informatik zulässig (im Vorgriff auf die nächste Satzungsänderung). Diese Regelung gilt für alle Prüfungen mit Ausnahme des Mastermoduls und der Praktika.
Die sog. "Mülltonnenregelung" (wie im Bachelor) gibt es im Master nicht. Wenn allerdings in einem Bereich mehr Module erbracht werden als benötigt, werden nur die besten gewertet bzw. es wird so gewertet dass sich die bestmögliche Gesamtnote ergibt (z.B. bei unbenoteten Modulen).
Neben dem Mastermodul (30 ECTS), dem Hauptseminar (6 ECTS) und den Praktika (12 ECTS) umfasst der Bereich der Wahlpflichtveranstaltungen im Master Informatik insgesamt 72 ECTS. Nach Beschluss des Prüfungsausschusses Informatik können die folgenden konkreten Lehrveranstaltungen für diesen Bereich frei (mit ihren jeweiligen ECTS-Werten) verbucht werden (die Liste wird gegebenenfalls erweitert). Aus bestimmten Bereichen (z.B. Medieninformatik) kann nur eine geschränkte Anzahl von Leistungen verwendet werden. Zu beachten ist, dass unter Umständen auch Lehrveranstaltungen eingebracht werden können, die nicht genau 6 ECTS umfassen. Bei Überschreiten des Limits von 72 ECTS werden jeweils die besser benoteten Prüfungen bevorzugt. Die Lehrveranstaltungen sind gruppiert nach den Lehr- und Forschungseinheiten, die die Lehrveranstaltungen typischerweise anbieten. Falls nicht anders angegeben, wird eine Veranstaltung mit jeweils 6 ECTS verbucht.