Institut für Informatik

Förderung

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BaföG

Empfänger von Leistungen nach dem BAföG müssen im Laufe des 4. Fachsemesters mit dem Verlängerungsantrag einen Nachweis der Ausbildungsstätte vorlegen, dass sie die bis zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen Studienleistungen erbracht haben.

Laut Entscheid der Prüfungsausschüsse Bachelor Informatik und Medieninformatik werden als übliche Leistungen nach dem 4. Fachsemester angesehen:

  1. Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)
  2. Der Erwerb von insgesamt 80 ECTS-Punkten (in HF und NF, inkl. GOP)

Bei Vorliegen der Leistungen können die Bescheide beim Studiengangskoordinator zu den üblichen Sprechstunden ohne Vorabanfrage abgeholt werden oder per Mail beantragt werden; die Vorlagen des Studentenwerks werden hierfür nicht benötigt.

Da der Verlängerungsantrag typischerweise im Laufe des Julis beim Studentenwerk abgegeben werden muss, werden die Leistungen des Sommersemesters u.U. noch nicht vorliegen. Es besteht aber kein Grund zur Panik, da diese Nachweise bis zu 4 Monate nach Ablauf des Sommersemesters nachgereicht werden können (also bis Ende Januar des nächsten Jahres). Sollten Sie die o.g. "üblichen" Leistungen bereits zum Ende der Prüfungsphase nach Vorlesungsende erreicht haben (also etwa im Laufe des Augusts), können Sie die Nachweise sofort nachreichen und es kommt dann auch zu keiner Verzögerung der BAföG-Zahlungen. Die Nachprüfungsphase (zu Beginn des 5. Semester) zählt prüfungsrechtlich noch zum 4. Semester. Sollten Sie die "üblichen" Leistungen erst dann erreichen, werden die ab Ende des Sommersemesters ausgesetzten BAföG-Zahlungen nach Eingang des Nachweises beim Studentenwerk sofort wieder aufgenommen. Abschlagszahlungen sind auch möglich.

Genauere Informationen zur BAföG-Fortzahlung finden Sie hier.